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   OLG Naumburg, 01.08.2014 - 8 UF 121/14   

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https://dejure.org/2014,47729
OLG Naumburg, 01.08.2014 - 8 UF 121/14 (https://dejure.org/2014,47729)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.08.2014 - 8 UF 121/14 (https://dejure.org/2014,47729)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. August 2014 - 8 UF 121/14 (https://dejure.org/2014,47729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassene Begründung der Ermessenentscheidung bzgl. der Kostenverteilung durch das Famileingericht in einer Gewaltschutzsache; Erschöpfung der Begründung in der Nennung der herangezogenen Normen ohne Andeutung der Erwägungen für seine Ermessensausübung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermessensfehlgebrauch bei Beschränkung des Inhalts einer Kostenentscheidung auf Nennung der Normen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermessensfehlgebrauch bei Beschränkung des Inhalts einer Kostenentscheidung auf Nennung der Normen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1225
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2014 - 8 UF 121/14
    Das könnte namentlich der Fall sein, wenn es für die Ermessenentscheidung maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht ermittelt oder sonst unberücksichtigt gelassen hat (BGH, FamRZ 2007, 893).
  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2014 - 8 UF 121/14
    Diese Rechtsprechung ist auch im Anwendungsbereich des § 81 FamFG maßgeblich, der die Ausübung billigen Ermessens zum tragenden Grundsatz der Kostenentscheidung erhoben hat (OLG Celle, JAmt 2012, 40; OLG Hamm, FamRZ 2012, 1829).
  • OLG Celle, 18.08.2011 - 10 UF 179/11

    Auslegung des Begriffs der Billigkeit i.S.v. § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG; Grundsätze

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2014 - 8 UF 121/14
    Diese Rechtsprechung ist auch im Anwendungsbereich des § 81 FamFG maßgeblich, der die Ausübung billigen Ermessens zum tragenden Grundsatz der Kostenentscheidung erhoben hat (OLG Celle, JAmt 2012, 40; OLG Hamm, FamRZ 2012, 1829).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2014 - 8 UF 121/14
    Zur im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung - auch im Sinne von §§ 51 Abs. 1 S. 2, 31 FamFG - bedarf es zwar nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung; es genügt nach allgemeinem Verständnis ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung, der bereits vorliegt, sofern bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, MDR 2007, 669).
  • OLG Köln, 04.01.2021 - 10 UF 168/20

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach dem GewSchG ; Glaubhaftmachung

    Zur im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung - auch im Sinne von §§ 51 Abs. 1 S. 2, 31 FamFG - bedarf es zwar nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung; es genügt nach allgemeinem Verständnis ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung, der bereits vorliegt, sofern bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776; OLG Naumburg, Beschl. v. 01.08.2014 - 8 UF 121/14, FamRZ 2015, 1225).
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